Montag 13:30 - 14:30 Uhr

Landkreis Oberallgäu

Ärztlicher Kreisverband Oberallgäu

Der Vorstand des Ärztlichen Kreisverbandes Oberallgäu besteht aus dem Vorstand, sowie dem ersten und zweiten Vorsitzenden.

Dr. med. Joachim Rogg

Erster Vorsitzender:

Dr. med. Joachim Rogg

Dr. med. Stefanie Blothner

Zweite Vorsitzende:

Dr. med. Stefanie Blothner

Finanzen:
Andreas Heinze


Beisitzer:
Dr. med. Silke de Vries
Dr. med. Stefan Gramlich
Dr. med. Michael Maurus
Dr. med. Karim Moussa
Boris Ott
Thomas Renck
Dr. med. Holger Stöhr


Ehrenvorsitzender:
Dr. med. Andreas Baumgarten



Satzung

Satzung Ärztlicher Kreisverband Oberallgäu


Satzung

Beitragsordnung Ärztlicher Kreisverband Oberallgäu

⠀Our Services

⠀Ärzte-Service Neuanmeldung

Erforderliche Unterlagen: - Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO)
- ggf. Promotionsurkunde bzw. ausländische Diplomurkunde mit deutscher Übersetzung

Wichtig: Da die Meldestelle neben Ihren Unterlagen auch Ihre Originalunterschrift benötigt, ist es nicht möglich das Formular per Internet oder Email an die Meldestelle zu schicken. Sie können lediglich das (bereits ausgefüllte) Formular ausdrucken.


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⠀Ärzte-Service Änderung der Dienst-/Privatadresse oder Tätigkeit

Bitte zurücksenden oder faxen an:

Ärztlicher Kreisverband Oberallgäu
Prinz-Luitpold-Str. 1
87527 Sonthofen
Telefax: 0 83 21 - 78 84 24


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Bitte zurücksenden an:

Ärztlicher Bezirksverband Schwaben
Frohsinnstr. 2
86150 Augsburg


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Arztausweis

Die Arztausweise werden in den Ärztlichen Kreisverbänden ausgestellt. Für die Ausstellung werden benötigt:

  • Aktuelles Lichtbild
  • Kopie von Pass oder Personalausweis (bitte Gültigkeitsdatum überprüfen; Gültigkeitsdatum wird auf den Arztausweis übertragen)
  • Ggf. alten Arztausweis zum Einzug (auf Wunsch kann entwerteter Arztausweis zurück gesendet werden)

Um den Arztausweis verlängern zu lassen, senden Sie diesen und eine Kopie von Ihrem Reisepass oder Personalausweis an den jeweilig zuständigen Ärztlichen Kreisverband.

Hinweis: Da der Arztausweis ist in erster Linie eine Bestätigung der Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen ärztlichen Berufsvertretung darstellt, können Ausweise aus anderen Bundesländern nicht verlängert, sondern müssen neu ausgestellt werden.

Antrag eines nichtelektronischen Arztausweises im Scheckkartenformat möglich unter: 
https://www.blaek.de/wegweiser/arztausweis

Beglaubigung von Urkunden

Der Ärztlichen Kreisverband Oberallgäu ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und führt ein Dienstsiegel.

Er ist berechtigt, nach Vorlage der Originalurkunden kostenlose Beglaubigungen auszustellen.

Med. Fachangestellte/Arzthelferinnen

Sie erhalten Auskünfte im Büro des Ärztlichen Kreisverbandes Oberallgäu zu folgenden Themen:

  • Ausbildungsverträge
  • Ausbildung der Ausbilder 

(weitere Informationen sowie Downloads zum Ausdrucken hierzu finden Sie unter: www.blaek.de - Rubrik MFA-Ausbildung)

  • Mantel- und Gehaltstarifverträge für Arzthelferinnen/med. Fachangestellten
  • Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung

(diese Tarifverträge können Sie unter: www.blaek.de - Rubrik MFA-Tarifverträge aufrufen und ausdrucken).

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an:
Tel. 08321 - 9555

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